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20. Mai, 2024

Brüssel – Kommission schlägt Europäischen Behindertenausweis und Parkausweis mit Gültigkeit in allen Mitgliedstaaten vor

Die Europäische Kommission hat heute einen Legislativvorschlag vorgelegt, der Menschen mit Behinderungen die Wahrnehmung ihres Rechts auf Freizügigkeit erleichtern soll, indem sie bei Reisen in andere Mitgliedstaaten gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen, Vorzugsbehandlungen und besonderen Parkrechten erhalten. Mit dem Vorschlag der Kommission wird ein einheitlicher Europäischer Behindertenausweis eingeführt und der derzeitige Europäische Parkausweis für Menschen mit Behinderungen gestärkt. Beide Ausweise werden EU-weit anerkannt sein.

Europäischer Behindertenausweis

Wenn der Behindertenstatus im Ausland nicht anerkannt wird, können die betroffenen Personen bei einem Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten keine Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen wie kostenlosen und/oder vorrangigen Zugang, ermäßigte Preise oder persönliche Assistenz in Anspruch nehmen. Um dieses Problem auszuräumen, schlägt die Kommission die Einführung eines einheitlichen Europäischen Behindertenausweises vor.

Der Europäische Behindertenausweis wird in der gesamten EU als anerkannter Nachweis einer Behinderung dienen und den gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlung bei öffentlichen und privaten Dienstleistungen ermöglichen, wie beispielsweise Verkehrsdienstleistungen, kulturellen Veranstaltungen, Museen, Freizeit- und Sportzentren oder Vergnügungsparks. Der Ausweis wird von den zuständigen nationalen Behörden ausgestellt und ergänzt die bestehenden nationalen Ausweise oder Zertifikate.

Verbesserung des Europäischen Parkausweises

Für viele Menschen mit Behinderungen ist die individuelle Fahrt mit dem Auto nach wie vor die beste oder einzige Möglichkeit, eigenständig zu reisen und sich selbstständig fortzubewegen, und gewährleistet ihre Autonomie. Die vorgeschlagenen Verbesserungen am derzeitigen Europäischen Parkausweis werden Menschen mit Behinderungen den Zugang zu den gleichen Parkrechten in einem anderen Mitgliedstaat ermöglichen. Der Parkausweis wird ein verbindliches gemeinsames Format haben, das die nationalen Parkausweise für Menschen mit Behinderungen ersetzt und in der gesamten EU anerkannt wird.

Gewährleistung der Barrierefreiheit der Ausweise

Um die Benutzerfreundlichkeit zu fördern und den Verwaltungsaufwand zu verringern, werden die Mitgliedstaaten gemäß der vorgeschlagenen Richtlinie verpflichtet,

  • die Ausweise sowohl in physischer als auch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen,
  • die Bedingungen und Regelungen für die Ausgabe oder den Entzug der Ausweise in barrierefreien Formaten öffentlich zugänglich zu machen,
  • zu gewährleisten, dass Dienstleistungsanbieter Informationen in barrierefreien Formaten über Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen bereitstellen.

Um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen, ihre Vertretungsorganisationen und die einschlägigen öffentlichen Stellen erforderlichenfalls rechtliche Schritte nach nationalem Recht einleiten können. Nach der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, bei Verstößen Geldbußen zu verhängen und Abhilfemaßnahmen zu treffen.

Nächste Schritte

Der Kommissionsvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Wenn der Vorschlag angenommen worden ist, haben die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund

Die vorgeschlagene Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen wurde in der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 angekündigt. Der Vorschlag trägt zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei, dem die EU und alle ihre Mitgliedstaaten beigetreten sind (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK). Die UN-BRK verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Freizügigkeit gleichberechtigt mit anderen anzuerkennen. Außerdem sind die Unterzeichnerstaaten aufgerufen, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen bei größtmöglicher Unabhängigkeit zu gewährleisten, unter anderem dadurch, dass sie die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der von ihnen gewählten Weise und zu dem von ihnen gewählten Zeitpunkt zu erschwinglichen Kosten erleichtern. Der Vorschlag steht ebenfalls im Einklang mit den Grundsätzen der Chancengleichheit und der Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte.

Diese Initiative baut auf den Ergebnissen des Pilotprojekts zum EU-Behindertenausweis auf, das von 2016 bis 2018 in Belgien, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien und Slowenien durchgeführt wurde. Berücksichtigt werden auch Erkenntnisse aus einer kürzlich durchgeführten öffentlichen Konsultation, zu der über 3300 Rückmeldungen eingingen, davon 78 % von Menschen mit Behinderungen.

Dieser Beitrag wurde ursprünglich von der Europäischen Kommission bereitgestellt und unter der Creative Commons licence CC BY-ND 4.0 veröffentlicht. Die Rechte an den Inhalten verbleiben beim ursprünglichen Herausgeber.