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Urteil: Krankenkasse muss Fahrtkosten zur Dialyse nicht erstatten

1. November, 2025

Nürnberg/Berlin – Dass private Krankenversicherungen Fahrtkosten zu ambulanten Operationen und anderen Behandlungen übernehmen, heißt nicht, dass sie auch die Fahrt zur Dialysebehandlung zahlen müssen.

Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor (AZ: 8 U 224/21), auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist. Die Richterinnen und Richter entschieden, dass die Versicherten durch die Regelung nicht unangemessen benachteiligt seien.

Der Fall: Eine Frau musste mehrere Monate lang dreimal die Woche zur Blutwäsche gefahren werden. Das kostete rund 4300 Euro. Die Patientin forderte von ihrer Versicherung, die Kosten zu übernehmen. Der Frau zufolge war das schließlich so in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die Krankenversicherung sah das anders und lehnte den Antrag ab.

Gericht: Dialyse war keine OP und nicht in Klinik

Das Gericht gab den Versicherern recht. In den Versicherungsbedingungen sei geregelt, dass die Fahrtkosten zu ambulanten Operationen und stationären Heilbehandlung in Krankenhäusern übernommen würden, so die Richter. Eine Dialysebehandlung zähle jedoch nicht dazu und habe zudem in einer Gemeinschaftspraxis und nicht in einer Klinik stattgefunden.

Dass die Fahrtkosten nicht übernommen würden, stehe somit eindeutig in der Vereinbarung. Der Transport zähle nicht als ärztliche Leistung und müsse daher nicht erstattet werden. dpa

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für ärztlicher Beratung und/oder Behandlung. Das Informationsangebot dient allein dem Zweck, den Grad der Informiertheit der Bevölkerung zu verschiedenen gesundheitsbezogenen Themen zu erhöhen und kann bzw soll eine individuelle fachliche Beratung durch Ärztinnen oder Ärzte zu den Themengebieten nicht ersetzen. Für den obigen Pressetext inkl. Etwaiger Bilder ist ausschließlich der im Text angegebene Autor/Kontakt verantwortlich. Auf Rechteinhaber für die vom Original abweichenden Bilder wird unter dem jeweiligen Bildmaterial gesondert hingewiesen. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

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