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Kommissionsvorschlag: EU-Landwirte sollen für ein Jahr von bestimmten Agrarvorschriften abweichen dürfen

27. Juli, 2024

Brüssel – Die Europäische Kommission schlägt heute vor, dass die Landwirtinnen und Landwirte in der EU 2024 Ausnahmen von den Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik zu verpflichtenden nichtproduktiven Flächen in Anspruch nehmen dürfen. Der Vorschlag der Kommission wurde den Mitgliedstaaten heute übermittelt, die in einer Ausschusssitzung darüber abstimmen werden. Er stellt eine erste konkrete politische Antwort dar, um den Sorgen der Landwirtinnen und Landwirte um ihre Einkommen Rechnung zu tragen. Er folgt auch den von mehreren Mitgliedstaaten auf den Tagungen des Rates (Landwirtschaft) formulierten Forderungen.

Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, auf die sie Anspruch haben, müssen die Landwirtinnen und Landwirte einen umfassenden Satz von neun Standards einhalten, die dem Umwelt- und Klimaschutz dienen. Dieser Grundsatz der Konditionalität gilt für fast 90 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU und spielt eine wichtige Rolle bei der flächendeckenden Einführung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren. Diese grundsätzlichen Normen werden als GLÖZ-Standards bezeichnet, was für „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“ steht.

Im GLÖZ-Standard Nr. 8 ist unter anderem vorgeschrieben, dass ein Mindestanteil von Ackerland für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorgesehen ist. Letzteres bezieht sich in der Regel auf brachliegende Flächen, aber auch auf Elemente wie Hecken oder Bäume. Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als zehn Hektar Ackerland sind grundsätzlich von dieser Verpflichtung ausgenommen. Heute sieht die Kommission die Möglichkeit vor, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe in der EU von dieser Verpflichtung ausgenommen werden und dennoch weiterhin GAP-Direktzahlungen erhalten können.

Anstatt 4 % ihres Ackerlandes brachliegend oder unproduktiv zu halten, wird davon ausgegangen, dass EU-Betriebe, die stickstoffbindende Pflanzen (wie Linsen, Erbsen oder Bohnen) und/oder Zwischenfrüchte auf 7 % ihres Ackerlandes anbauen, die Anforderung erfüllen. Zwischenfrüchte sind Pflanzen, die zwischen zwei Hauptkulturen angebaut werden. Diese Kulturen können als Tierfutter oder als Gründünger dienen. Der Anbau von stickstoffbindenden Pflanzen und Zwischenfrüchten bringt eine Reihe von Umweltvorteilen für die Bodengesundheit und damit auch für die Biodiversität der Böden und verhindert Nährstoffauswaschung. Die Kulturen müssen ohne Pflanzenschutzmittel angebaut werden, um den Umweltzielen der GAP zu entsprechen.

Der Vorschlag der Kommission wurde sorgfältig abgewogen, um ein Gleichgewicht zwischen der angemessenen Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte, die mit zahlreichen Krisen konfrontiert sind, und dem Schutz der biologischen Vielfalt und der Bodenqualität zu erreichen.

Die Mitgliedstaaten werden in den kommenden Tagen auf einer Ausschusssitzung über die Maßnahmen abstimmen. Anschließend wird die Kommission mit der förmlichen Annahme fortfahren. Die Verordnung wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gelten. Mitgliedstaaten, die die Ausnahmeregelung auf nationaler Ebene anwenden möchten, müssen dies der Kommission innerhalb von 15 Tagen mitteilen, damit die Landwirtinnen und Landwirte so bald wie möglich informiert werden können.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen‚ erklärte:

„Die Landwirtinnen und Landwirte sind das Rückgrat der Ernährungssicherheit der EU und das Herzstück unserer ländlichen Gebiete. Die Kommission unterstützt im Rahmen des Haushalts für die Gemeinsame Agrarpolitik in Höhe von 386,7 Mrd. EUR weiter die Anstrengungen, das Einkommen der europäischen Landwirtinnen und Landwirte zu stabilisieren und gleichzeitig ihre Bemühungen um Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu belohnen. Die heute angekündigte Maßnahme bietet landwirtschaftlichen Betrieben, die zurzeit mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert sind, mehr Flexibilität. Wir werden gemeinsam mit unseren Landwirtinnen und Landwirten sicherstellen, dass im Rahmen der GAP ein Gleichgewicht gefunden wird, um auf ihre Bedürfnisse einzugehen und weiterhin öffentliche Güter für unsere Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen. “

Hintergrund

Landwirtinnen und Landwirte sind derzeit mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten konfrontiert. Insbesondere im vergangenen Jahr kam es zu einer großen Zahl extremer Wetterereignisse wie Dürren, Waldbränden und Überschwemmungen in verschiedenen Teilen der Union. Diese Ereignisse wirken sich sowohl auf die Produktion und die Einnahmen als auch auf die Durchführung und die zeitliche Planung der üblichen landwirtschaftlichen Verfahren aus, was einen starken Anpassungsdruck für die Landwirtinnen und Landwirte mit sich bringt.

Die hohen Energie- und Betriebsmittelpreise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine, die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die hohe Inflation, veränderte internationale Handelsströme sowie die Notwendigkeit, die Ukraine zu unterstützen, haben zu weiteren Unsicherheiten und Spannungen auf den Märkten geführt. Auch der Getreidepreis ist im Vergleich zu 2022 stark zurückgegangen, was dazu führte, dass der Wert der Getreideerzeugung in der EU-27 von 80,6 Mrd. EUR im Jahr 2022 auf 58,8 Mrd. EUR im Jahr 2023 gesunken ist, was einem Rückgang um fast 30 % entspricht. Unter solchen Umständen kann die Verpflichtung zur Flächenstilllegung kurzfristig erhebliche negative Auswirkungen auf die Einnahmen einiger Betriebe haben.

Die Unterstützung der Kommission für den Agrarsektor ist ein Grundpfeiler der Europäischen Union. Für den Zeitraum 2023–2027 werden im Rahmen der GAP-Strategiepläne 300 Mrd. EUR an europäische Landwirtinnen und Landwirte ausgezahlt. Seit 2014 hat die Kommission zudem außergewöhnliche Maßnahme in Höhe von 2,5 Mrd. EUR genehmigt, um den Sektor angesichts zahlreicher Krisen zu unterstützen.

Dieser Beitrag wurde von der Europäischen Kommission bereitgestellt und unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) veröffentlicht. Die Rechte an den Inhalten verbleiben beim ursprünglichen Herausgeber.