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EU Pay Transparency: Unternehmen müssen offenlegen, wie sie ihre Mitarbeiter bezahlen

19. Mai, 2024

Frauen in der EU werden weiterhin schlechter bezahlt als Männer. Nicht nur, weil sie eher in schlechter bezahlten Jobs arbeiten, sondern auch für die gleiche Arbeit in der gleichen Branche, werden Frauen im Durchschnitt schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Meistens wissen die Frauen gar nicht, um wie viel sie schlechter bezahlt werden, weil die Löhne nicht öffentlich sichtbar sind. Das soll sich nun ändern: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen, offenzulegen, wie sie ihre Mitarbeiter bezahlen. Damit soll ein mögliches Lohngefälle zwischen Männern und Frauen aufgedeckt und verhindert werden.

Am 30. März hat das EU-Parlament neue Richtlinien im Kampf gegen Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen verabschiedet. Die Verordnungen verpflichten EU-Unternehmen zu Transparenz bei Gehältern. Künftig müssen alle von einem Unternehmen gezahlten Gehälter offengelegt werden. Auf diese Weise können Arbeitnehmer ihre Gehälter vergleichen und Unterschiede erkennen. 

In der EU verdienen Frauen immer noch durchschnittlich 13 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist jedoch von Land zu Land sehr unterschiedlich: Während es in Slowenien, Rumänien und Luxemburg weniger als 4 Prozent beträgt, ist das Lohngefälle in Estland und Lettland mit rund 22 Prozent am höchsten. Österreich und Deutschland liegen mit 18,9 bzw. 18,1 Prozent direkt dahinter.

Gender Pay Gap hat vor allem strukturelle Ursachen

Der Gender Pay Gap hat vor allem strukturelle Ursachen, da Frauen in der EU häufiger in Teilzeit beschäftigt sind und seltener Führungspositionen bekleiden. Andererseits leisten sie häufiger unbezahlte Sorgearbeit. Auch Berufe , in denen tendenziell mehr Frauen als Männer arbeiten, wie etwa die Krankenpflege, werden schlechter bezahlt. Doch auch wenn man diese strukturellen Ursachen außer Acht lässt, bleibt der Gender Pay Gap bestehen: In Deutschland beispielsweise verdienen Frauen mit vergleichbarer Qualifikation in der gleichen Branche im Schnitt sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen Gehälter offenlegen

Mit den neuen Entgelttransparenzrichtlinien soll die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern geschlossen werden. Die Richtlinien schreiben vor, dass alle Gehälter in einem Unternehmen offengelegt werden müssen. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern, bei denen das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern mehr als 5 Prozent beträgt, müssen eine Lösung finden, wie sie die Gehälter künftig angleichen können.

Die EU-Richtlinien zur Lohntransparenz verbieten es Personalvermittlern, Bewerber nach ihrem aktuellen Gehalt zu fragen. Damit sollen Lohnunterschiede erst gar nicht entstehen.

Die Sozialpartner sollen eine stärkere Rolle bei der Durchsetzung der Leitlinien spielen. Unternehmen, die die Lohntransparenzrichtlinien nicht einhalten, werden mit Bußgeldern belegt. Nur so könne die Einhaltung der Regeln sichergestellt werden, betont die Chefunterhändlerin der S&D-Fraktion, Evelyn Regner.

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: „Transparenz von entscheidender Bedeutung“

Regner, Mitglied des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, benennt in einer Botschaft die entscheidende Bedeutung von Transparenz für eine gleichberechtigte Gesellschaft:

„OHNE SIE IST ES EINFACH UNMÖGLICH, GEGEN LOHNDISKRIMINIERUNG VORZUGEHEN. „MIT DEN NEUEN EU-VORSCHRIFTEN WERDEN ARBEITNEHMER – UND INSBESONDERE FRAUEN – BESSER GERÜSTET SEIN, UM IHR RECHT AUF GLEICHEN LOHN FÜR DIE GLEICHE ODER GLEICHWERTIGE ARBEIT WIE MÄNNER GELTEND ZU MACHEN.“

Laut Regner können alle Arbeitnehmer Informationen über ihre Entlohnung intern und extern austauschen. „Das bedeutet ein wirksames Verbot von Geheimhaltungsklauseln.“ Entscheidend sei auch, dass nicht Frauen vor Gericht gehen müssten, um Lohndiskriminierung zu beweisen, sondern Unternehmen, die das Gegenteil beweisen müssten.

Lohndiskriminierung ist ein systematisches Problem, kein individuelles. Daher sollte sie auch systematisch angegangen werden.

Dieser Artikel wurde ursprünglich von  Scoop Editorial verfasst und unter Creative Commons licence CC BY-ND 4.0 wiederveröffentlicht. Die Rechte an den Inhalten verbleiben beim ursprünglichen Herausgeber.