Samstag, 27. Juli 2024

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Besserer Schutz von Kindern vor Gewalt: Kommission veröffentlicht Empfehlung

27. Juli, 2024

Die EU ist die Heimat von 80 Millionen Kindern. Die Statistiken zu Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern in Europa sind alarmierend. Die Kommission will die EU-Länder daher bei der Stärkung ihrer Kinderschutzsysteme unterstützen und hat eine Empfehlung erarbeitet.

Darin ruft sie Staatsorgane und Zivilgesellschaft zur Zusammenarbeit auf, um Kinder auf kohärente und systematische Weise vor Gewalt zu schützen. Die Empfehlung ist eine Maßnahme im Rahmen der EU-Kinderrechtsstrategie und trägt den Beiträgen von mehr als 1000 Kindern Rechnung, die über die neue EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern eingegangen sind.  

Die Empfehlung stellt Kinder in den Mittelpunkt und sieht folgende Maßnahmen zur Unterstützung der EU-Länder bei der Anpassung ihrer Kinderschutzsysteme vor: 

  • Schaffung eines allgemeinen Rahmens für integrierte Kinderschutzsysteme. Die EU-Länder werden aufgefordert, nationale Pläne zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder auszuarbeiten und die europäischen und innerstaatlichen Rechtsvorschriften zum Schutz von Kindern wirksam umzusetzen. 
  • Bessere bereichsübergreifende Koordinierung und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Diese sollte durch die Schulung von Fachkräften erfolgen.
  • Einführung umfassender und koordinierter Unterstützungsmaßnahmen, die in Fällen von Gewalt gegen Kinder greifen.
  • Berücksichtigung der Sicherheitsbedürfnisse von Kindern online und offline. So soll etwa die digitale Kompetenz von Kindern verbessert werden. 
  • Schutz der Unversehrtheit und psychischen Gesundheit von Kindern sowie Prävention und Bekämpfung von (Cyber-)Mobbing. Die EU-Länder werden ermutigt, nationale Strategien für die psychische Gesundheit zu entwickeln.
  • Stärkung des gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsbewusstseins für den Schutz von Kindern durch Präventionsmaßnahmen.
  • Bessere Nutzung der bestehenden EU-Instrumente zum Ausbau des Kinderschutzes. Dazu gehören Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen und EU-Mittel. 

Kinderrechte sind Grundrechte. Sowohl die Grundrechtecharta der Europäischen Union als auch das Kinderrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, dem alle EU-Länder beigetreten sind, fördern den Schutz von Kinderrechten. Die Empfehlung ist ein Schritt auf dem Weg zu einer von der EU angestrebten Kultur der Nulltoleranz, in der keinerlei Gewalt gegenüber Kindern geduldet wird.Die EU-Länder sind angehalten, sich auch im Rahmen ihres auswärtigen Handelns für den Kinderschutz einzusetzen, z. B. für die Beseitigung von Kinderarbeit sowie für den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten und vor Klimawandel und Umweltgefahren. Damit trägt die Empfehlung auch zum Schutz von Kindern außerhalb der EU bei. 

Quelle: Generaldirektion Kommunikation (Europaeische Komission)