Samstag, 27. Juli 2024

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EU-Führungsspitzen vereinbaren verlässliche finanzielle Unterstützung für die Ukraine in Höhe von 50 Mrd. EUR bis 2027

27. Juli, 2024

Brüssel – Auf der gestrigen Sondertagung des Europäischen Rates haben die EU-Staats- und Regierungschefs einen Durchbruch erzielt und sich auf den Vorschlag der Kommission geeinigt, der Ukraine bis 2027 regelmäßige und vorhersehbare finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.

Im Rahmen der sogenannten Ukraine-Fazilität wird die Kommission der Ukraine bis zu 50 Mrd. EUR in Form von Zuschüssen und Darlehen zu besonders günstigen Bedingungen zur Verfügung stellen. Diese wichtigen Mittel werden der Ukraine dabei helfen, ihre Verwaltung aufrechtzuerhalten, Gehälter und Renten zu zahlen und grundlegende öffentliche Dienstleistungen zu erbringen, während sich das Land weiterhin gegen die Aggression Russlands verteidigt.

„Europa ist heute stärker geworden“, erklärte Präsidentin von der Leyen im Anschluss an das Gipfeltreffen vor Journalistinnen und Journalisten und betonte, dass „[d]er Europäische Rat … den festen Willen Europas, der Ukraine zur Seite zu stehen, erneut bekräftigt [hat]. Wir alle wissen, dass die Ukraine für uns kämpft. Wir werden sie daher mit den erforderlichen Finanzmitteln unterstützen und ihr die dringend benötigte Planbarkeit bieten, die ihr zusteht.“

Die Ukraine-Fazilität wurde von Präsidentin von der Leyen im Juni 2023 im Rahmen der umfassenderen Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) vorgeschlagen, die neue Mittel für die aktuellen und dringendsten Prioritäten der EU umfasste.

Die Staats- und Regierungschefs erzielten zudem eine Einigung bei der allgemeinen Überprüfung. „Ich bin sehr zufrieden, dass wir 80 % der beantragten Mittel erhalten haben. Wir hatten sicherlich einige schwierige Entscheidungen zu treffen, aber das Ergebnis ist sehr gut“, sagte von der Leyen.

Die Einigung umfasst Mittel für das Migrationsmanagement, zur Unterstützung der Partner im westlichen Balkan und in der südlichen Nachbarschaft und zur Verbesserung der Fähigkeiten der EU, auf humanitäre Krisen und Naturkatastrophen in der EU und weltweit zu reagieren.

Insbesondere werden zusätzliche Mittel für die Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP) bereitgestellt, die die Entwicklung neuer kritischer Technologien unterstützen wird, die Europa benötigt, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die Landwirtinnen und Landwirte können auf europäische Unterstützung zählen

Angesichts der Proteste der Landwirtinnen und Landwirte in mehreren europäischen Ländern erörterte der Europäische Rat die aktuellen Herausforderungen im Agrarsektor.

Bei der Abschluss-Pressekonferenz unterstrich Präsidentin von der Leyen die Rolle der Landwirtinnen und Landwirte für Wirtschaft und Gesellschaft in Europa ebenso wie ihren Beitrag zur Ernährungssicherheit. Sie betonte, dass die Landwirtinnen und Landwirte auf die Unterstützung der EU zählen könnten: „In dieser Woche haben wir der Landwirtschaft beispielsweise zusätzliche Flexibilität bei der sogenannten Brachenutzung vorgeschlagen. Und wir haben Schutzmaßnahmen für Geflügel-, Eier- und Zuckerimporte aus der Ukraine vorgeschlagen, damit diese Einfuhren nicht erheblich ansteigen.“

Die Präsidentin erläuterte ferner, dass die Kommission den Bedenken der Landwirte im Hinblick auf die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen beim Abschluss von Handelsabkommen besondere Aufmerksamkeit widme; zum Thema Verwaltungsaufwand kündigte die Präsidentin an, dass die Kommission mit dem Ratsvorsitz an einem Vorschlag zur Vorlage bei der nächsten Tagung des Rates (Landwirtschaft) arbeiten werde.

Abschließend betonte sie, wie wichtig es sei, auch mittel- und langfristige Vorbereitungen zu treffen. Vergangene Woche hatte die Präsidentin erstmals einen strategischen Dialog zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU mit allen einschlägigen Interessenträgern einberufen, um einen Fahrplan für die Verwirklichung unserer gemeinsamen Ziele – insbesondere die Klimaneutralität der EU bis 2050 – auszuarbeiten.

Dieser Beitrag wurde von der Europäischen Kommission bereitgestellt und unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) veröffentlicht. Die Rechte an den Inhalten verbleiben beim ursprünglichen Herausgeber.