Redaktionsrichtlinien
Stand: Juni 2026
Diese Redaktionsrichtlinien legen die journalistischen Standards, ethischen Grundsätze und redaktionellen Verfahren von Harbinger Post fest. Sie gelten verbindlich für alle Redaktionsmitglieder, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gastautorinnen und -autoren sowie alle weiteren Personen, die in irgendeiner Form journalistische Inhalte für Harbinger Post erstellen oder bearbeiten. Diese Richtlinien orientieren sich an den Publizistischen Grundsätzen (Pressekodex) des Deutschen Presserats sowie an den Leitlinien anerkannter internationaler Journalismusorganisationen.
1. Leitbild und redaktionelle Unabhängigkeit
Harbinger Post ist ein unabhängiges digitales Nachrichtenportal, das sich dem faktenbasierten, transparenten und unparteiischen Journalismus verpflichtet fühlt. Unsere Berichterstattung dient ausschließlich dem öffentlichen Informationsinteresse.
Die redaktionelle Unabhängigkeit ist das höchste Gut von Harbinger Post. Kein Artikel, kein Thema und keine Darstellung werden durch externe Einflüsse bestimmt — gleichgültig, ob es sich um Werbekunden, Sponsoren, politische Parteien, Regierungen, Interessenverbände, Investoren oder andere Dritte handelt. Redaktionelle Entscheidungen obliegen ausschließlich der Redaktion unter Leitung des verantwortlichen Redakteurs.
Zwischen redaktionellen und kommerziellen Inhalten (sofern solche in Zukunft eingesetzt werden) wird stets eine klare und für den Leser unmissverständliche Trennung gewährleistet. Bezahlte Inhalte werden immer als solche kenntlich gemacht.
2. Wahrheit und Sorgfaltspflicht
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse (Pressekodex, Ziffer 1). Diesem Grundsatz fühlt sich Harbinger Post in jeder Veröffentlichung verpflichtet.
Vor jeder Veröffentlichung einer Information gilt:
- Alle Informationen werden anhand verlässlicher Quellen überprüft. Als Faustregel gilt das Zwei-Quellen-Prinzip: Jede wesentliche Behauptung soll durch mindestens zwei voneinander unabhängige, glaubwürdige Quellen belegt sein.
- Statistiken, Zahlen und Daten werden aus ihrer primären Quelle (Originalstudie, Behörde, internationale Organisation) verifiziert und nicht unkritisch aus Sekundärquellen übernommen.
- Unbestätigte Informationen, Gerüchte und Spekulationen werden als solche kenntlich gemacht und nicht als Tatsachen dargestellt.
- Pressemitteilungen und PR-Material werden nicht unverändert übernommen. Alle Informationen aus solchen Quellen unterliegen der eigenständigen redaktionellen Prüfung.
- Augenzeugenberichte und Nutzerbeiträge (z. B. aus sozialen Medien) werden, wo möglich, unabhängig verifiziert bevor sie als Faktenquelle herangezogen werden.
3. Quellenangaben und Transparenz
Harbinger Post verpflichtet sich zur größtmöglichen Quellentransparenz. Quellen werden in der Berichterstattung so vollständig wie möglich angegeben, sodass Leserinnen und Leser die Basis einer Berichterstattung selbst nachvollziehen und überprüfen können.
Anonyme Quellen: Der Einsatz anonymer Quellen ist auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen ein nachgewiesenes und überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht und die Quelle nachvollziehbare Gründe für den Wunsch nach Anonymität hat (z. B. Gefährdung der beruflichen oder persönlichen Situation). In solchen Fällen gilt:
- Die Redaktionsleitung muss über die Identität der anonymen Quelle informiert sein.
- Die Entscheidung für den Einsatz einer anonymen Quelle wird intern dokumentiert.
- Die Quelle wird im Artikel als „informierte Quelle", „Insider" oder ähnlich charakterisiert, um dem Leser die Einordnung zu ermöglichen.
- Informationen aus anonymen Quellen werden wo immer möglich durch weitere Quellen oder Dokumente gestützt.
4. Trennung von Nachricht und Meinung
Eine der wichtigsten Grundregeln des Journalismus ist die klare Trennung von Tatsachen und Meinungen. Harbinger Post hält diese Trennung strikt ein:
- Nachrichtenartikel und Berichte schildern Ereignisse und Sachverhalte sachlich und unparteiisch. Sie enthalten keine Wertungen des Autors.
- Kommentare und Meinungsartikel werden eindeutig als solche gekennzeichnet (z. B. durch den Hinweis „Kommentar" oder „Analyse"). Sie geben die Ansicht des jeweiligen namentlich genannten Autors wieder, nicht notwendigerweise die Position der gesamten Redaktion.
- Redaktionelle Leitartikel, die eine institutionelle Position von Harbinger Post wiedergeben, werden entsprechend ausgewiesen.
- Analysen verknüpfen Fakten mit Einordnung und Kontext; sie sind als „Analyse" gekennzeichnet.
5. Korrekturen, Aktualisierungen und Gegendarstellungen
Fehler zu machen ist menschlich; entscheidend ist der Umgang damit. Harbinger Post korrigiert Fehler unverzüglich, vollständig und transparent:
- Korrekturen werden am Ende des betreffenden Artikels in einem eigenen Absatz ausgewiesen, der das Datum der Korrektur und die Natur des Fehlers beschreibt.
- Artikel werden nach der Erstveröffentlichung nicht stillschweigend verändert. Jede wesentliche inhaltliche Änderung nach der Veröffentlichung wird als Korrektur oder Aktualisierung kenntlich gemacht.
- Bei vollständig falschen Berichten kann in begründeten Einzelfällen ein Artikel zurückgezogen werden; auch dies geschieht transparent mit einer Erläuterung des Grundes.
- Gegendarstellungsbegehren: Betroffene Personen und Institutionen haben das Recht auf eine Gegendarstellung im Sinne der presserechtlichen Vorschriften. Gegendarstellungsbegehren sind schriftlich per E-Mail an support@harbingerpressmedia.com einzureichen.
6. Persönlichkeitsrechte, Privatsphäre und Menschenwürde
Die Berichterstattung erfolgt unter strikter Wahrung der Persönlichkeitsrechte, der Privatsphäre und der Menschenwürde der betroffenen Personen. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Informationen aus dem Privatleben von Personen werden nur dann veröffentlicht, wenn ein klar überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
- Bei Opfern von Straftaten, Unfällen oder Katastrophen wird besondere Zurückhaltung und Sensibilität geübt. Identifizierende Informationen werden nur veröffentlicht, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt und die betroffene Person oder ihre Angehörigen zugestimmt haben oder die Identität bereits anderweitig öffentlich bekannt ist.
- Bei der Berichterstattung über Minderjährige gilt erhöhte Sorgfalt. Namen, Fotos und identifizierende Merkmale von Minderjährigen werden grundsätzlich nicht veröffentlicht, es sei denn, die Erziehungsberechtigten haben ausdrücklich zugestimmt oder ein überragendes öffentliches Interesse rechtfertigt dies ausnahmsweise.
- Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Nationalität, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung ist in keiner Form zu dulden und findet in der Berichterstattung von Harbinger Post keinen Platz.
7. Interessenkonflikte
Jede Form von Interessenkonflikt gefährdet die Glaubwürdigkeit des Journalismus. Harbinger Post verlangt von allen Mitarbeitern und Beiträgern vollständige Transparenz in Bezug auf potenzielle Interessenkonflikte:
- Journalisten dürfen nicht über Themen berichten, bei denen sie selbst direkt oder indirekt ein persönliches, finanzielles oder berufliches Interesse haben.
- Potenzielle Interessenkonflikte sind der Redaktionsleitung unverzüglich und unaufgefordert zu melden. Die Redaktionsleitung entscheidet über den weiteren Umgang.
- Die Annahme von Gefälligkeiten, Geschenken oder sonstigen Zuwendungen von Personen oder Institutionen, über die berichtet wird oder werden könnte, ist untersagt.
- Reisen auf Kosten Dritter, Pressereisen und ähnliche Vergünstigungen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Redaktionsleitung und mit entsprechender Offenlegung im Artikel zulässig.
8. Schutz journalistischer Quellen
Der Schutz von Informantinnen und Informanten sowie vertraulicher Quellen ist ein fundamentales Prinzip des Journalismus und genießt in der Redaktion höchste Priorität. Informationen, die zur Identifizierung einer vertraulichen Quelle führen könnten, werden unter keinen Umständen preisgegeben — weder an Dritte noch an Behörden, soweit dies rechtlich möglich ist.
9. Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI)
Der Einsatz von KI-Tools kann die journalistische Arbeit unterstützen. Folgende Grundsätze gelten für den KI-Einsatz bei Harbinger Post:
- KI-generierte Inhalte werden stets von einem Redaktionsmitglied geprüft, redigiert und inhaltlich verantwortet.
- KI darf nicht zur Erfindung von Zitaten, Quellen, Ereignissen oder Personen eingesetzt werden.
- Wo KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte einen wesentlichen Anteil des Artikels ausmachen, wird dies transparent gemacht.
- KI-Tools zur Bildbearbeitung oder -generierung dürfen nicht eingesetzt werden, um irreführende oder täuschende Bilder zu erzeugen.
10. Beschwerden und Feedback
Leserinnen und Leser, die redaktionelle Beschwerden, Hinweise auf Fehler oder andere Anmerkungen haben, können sich jederzeit an die Redaktion wenden:
E-Mail: support@harbingerpressmedia.com
Wir bemühen uns, alle Anfragen innerhalb von fünf Werktagen zu beantworten. Bei Beschwerden über Verstöße gegen den Pressekodex kann auch der Deutsche Presserat angerufen werden: www.presserat.de


