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Mittwoch, 19. März 2025

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Stärkste Keuchhustenwelle seit Beginn der Meldepflicht

19. März, 2025

Neben Säuglingen sind vor allem ältere Menschen gefährdet für schwere Verläufe

(djd). Nach mehreren Jahren mit niedrigen Fallzahlen – auch bedingt durch die Coronapandemie – hat sich 2024 eine anhaltend starke Keuchhustenwelle entwickelt. Dem Robert-Koch-Institut (RKI) wurden mehr Fälle gemeldet als in jedem anderen Jahr seit Beginn der Meldepflicht 2013. Die Tendenz hält auch im neuen Jahr an: Im Januar wurden sogar die Fallzahlen aus dem Vorjahreszeitraum übertroffen – allein in den ersten fünf Wochen meldete das RKI 1.243 Fälle. Das Risiko, sich anzustecken, ist deshalb aktuell besonders hoch. Umso wichtiger ist es, den eigenen Impfstatus zu überprüfen.

Schwere Komplikationen sind möglich

Keuchhusten wird nicht wie viele andere Atemwegserkrankungen durch Viren, sondern durch das Bakterium „Bordetella pertussis“ verursacht. Die Krankheit ist hochansteckend und nur im frühen Stadium mit Antibiotika behandelbar, wenn die Infektion oft noch unerkannt ist. Gefährlich kann sie vor allem für ungeimpfte Säuglinge werden sowie für Menschen über 60, insbesondere wenn chronische Erkrankungen wie Asthma oder COPD vorliegen. Mit dem Alter verliert das Immunsystem an Kraft – man spricht von Immunoseneszenz – weshalb die oft wochenlangen bellenden Hustenanfälle zu schweren Komplikationen führen können. Nicht selten kommt es in Folge einer Keuchhusten-Erkrankung zu Lungenentzündungen, auch Leisten- und Rippenbrüche sowie Inkontinenz sind möglich. Das Problem: Viele ältere Menschen haben keinen ausreichenden Impfschutz mehr, denn weder die Grundimmunisierung noch eine durchgemachte Erkrankung schützen lebenslang.

Auffrischimpfung für Erwachsene

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher neben der Grundimmunisierung im Kindesalter allen Erwachsenen eine einmalige Keuchhusten-Auffrischimpfung, die als Kombinationsimpfung mit Tetanus und Diphtherie erfolgt. Personal im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen sollte alle zehn Jahre eine Auffrischimpfung erhalten. Auch enge Kontaktpersonen und Betreuende von Neugeborenen (zum Beispiel die Großeltern) sollten gegen Keuchhusten geimpft werden, wenn die letzte Impfung länger als zehn Jahre zurückliegt – und zwar mindestens vier Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin. So schützen sie nicht nur sich selbst, sondern auch die geliebten Enkel vor einer möglicherweise lebensbedrohlichen Erkrankung. Denn Keuchhusten kann auch von symptomlos Infizierten weitergegeben werden, was die hochinfektiöse Krankheit besonders tückisch macht. Zu allen Fragen bezüglich Keuchhusten und der Schutzimpfung kann Ihnen Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin Auskunft geben. Weitere Informationen unter www.impfen.de/keuchhusten.