Lübeck – Zu Hause ist der Schreck groß: Der Corona-Schnelltest fällt positiv aus. Doch was, wenn im Testzentrum die Sache anders aussieht, das Ergebnis des Antigen-Schnelltests hier auf einmal negativ ist?
«Sollten die Testergebnisse und die klinischen Symptome nicht ein einheitliches Bild ergeben, sollte man nochmals einen dritten Test nach zwölf Stunden machen», rät der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte (BDL), Andreas Bobrowski. Und in der Zeit zwischen den Testergebnissen auf Kontakte verzichten.
Schließlich könne es «durchaus sein, dass der Test, den man zu Hause gemacht hat, nun mal der richtige war», so Bobrowski.
Falsche Ergebnisse durch Anwendungsfehler
Wird beispielsweise zu Hause oder im Testzentrum der Nasen-Abstrich nicht gründlich gemacht und es gelangt nicht genug Material an den Tupfer, wird eine Infektion möglicherweise nicht erkannt. Hat der Schnelltest etwa zu lange in einem von der Sonne aufgeheizten Auto gelegen, kann dies das Ergebnis ebenfalls verfälschen. Auch im Kühlschrank haben die Tests nichts verloren.
Unterschiedliche Qualitäten der verwendeten Schnelltests können die abweichenden Ergebnisse ebenfalls erklären. Bobrowski rät deshalb, bei einem erneuten Schnelltest zu Hause darauf zu achten, dass dieser in der Gemeinsamen EU-Liste der COVID-19-Antigentests aufgeführt ist – und damit festgelegte Qualitätskriterien erfüllt.
Der «Königsweg» ist für den BDL-Vorsitzenden aber die Absicherung der Schnelltestergebnisse über einen verlässlicheren PCR-Test. Leidet man unter entsprechenden Symptomen, kann die Hausärztin oder der Hausarzt diesen veranlassen. Für Kassenpatienten übernehmen dann trotz eines negativen Ergebnisses im Schnelltestzentrum die Krankenkassen die Kosten.
dpa
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für ärztlicher Beratung und/oder Behandlung. Das Informationsangebot dient allein dem Zweck, den Grad der Informiertheit der Bevölkerung zu verschiedenen gesundheitsbezogenen Themen zu erhöhen und kann bzw soll eine individuelle fachliche Beratung durch Ärztinnen oder Ärzte zu den Themengebieten nicht ersetzen.