Pressemeldung
Brüssel – Als Reaktion auf die Einführung neuer, ungerechtfertigter Zölle der USA auf Stahl- und Aluminiumeinfuhren aus der EU hat die Kommission zügig entsprechende Gegenmaßnahmen gegen Importe aus den USA in die EU eingeleitet.
Die Kommission bedauert die Entscheidung der USA zur Einführung solcher Zölle. Sie sind ungerechtfertigt, verursachen Störungen des transatlantischen Handels und schaden Unternehmen und Verbrauchern, da sie häufig zu höheren Preisen führen.
Die Kommission hat ihre Reaktion sorgfältig abgewogen und geht hierbei in zwei Stufen vor:
- Erstens lässt die Kommission die Aussetzung der Gegenmaßnahmen gegen die USA, die 2018 und 2020 beschlossen wurden, am 1. April auslaufen. Diese Gegenmaßnahmen zielen auf eine Reihe von US-Produkten ab, um dem wirtschaftlichen Schaden zu entsprechen, der im Zusammenhang mit Stahl- und Aluminiumexporten der EU im Wert von 8 Mrd. EUR entsteht.
- Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf neue US-Zölle, die EU-Exporte im Wert von mehr als 18 Mrd. EUR treffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen gegen US-Exporte vor. Sie werden nach Konsultation der Mitgliedstaaten und Interessenträger Mitte April in Kraft treten.
Insgesamt könnten die Gegenmaßnahmen der EU daher für Exporte von US-Waren in Höhe von bis zu 26 Mrd. EUR gelten. Dies entspricht den wirtschaftlichen Auswirkungen der US-Zölle.
In der Zwischenzeit ist die EU nach wie vor offen für Verhandlungen mit der US-Regierung, um eine Lösung zu finden. Die oben genannten Maßnahmen können jederzeit zurückgenommen werden, falls eine solche Lösung gefunden wird.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: „Die Handelsströme zwischen der Europäischen Union und den USA sind die umfangreichsten der Welt. Sie haben Millionen von Menschen Wohlstand und Sicherheit gebracht, und der Handel hat Millionen von Arbeitsplätzen auf beiden Seiten des Atlantiks geschaffen. Seit heute Morgen erheben die Vereinigten Staaten einen Zollsatz von 25 % auf Einfuhren von Stahl und Aluminium. Wir bedauern diese Maßnahme zutiefst. Zölle sind Steuern. Sie sind schlecht für Unternehmen und noch schlechter für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese Zölle blockieren Lieferketten. Sie bringen Unsicherheit für die Wirtschaft. Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Die Preise werden steigen. In Europa und in den Vereinigten Staaten. Die Europäische Union muss handeln, um die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Unternehmen zu schützen. Die Gegenmaßnahmen, die wir heute ergreifen, sind weitreichend, aber verhältnismäßig. Da die USA Zölle im Wert von 28 Milliarden US-Dollar anwenden, reagieren wir mit Gegenmaßnahmen im Wert von 26 Milliarden Euro. Dies entspricht dem wirtschaftlichen Umfang der US-Zölle. Unsere Gegenmaßnahmen werden in zwei Etappen eingeführt, beginnend am 1. April und vollständig ab dem 13. April. In der Zwischenzeit werden wir stets offen für Verhandlungen bleiben. Wir sind fest davon überzeugt, dass es in einer Welt voller geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten nicht in unserem gemeinsamen Interesse liegt, unsere Volkswirtschaften mit Zöllen zu belasten. Wir sind bereit, einen konstruktiven Dialog zu führen. Ich habe Handelskommissar Maroš Šefčovič damit beauftragt, die Gespräche wiederaufzunehmen, um bessere Lösungen mit den USA auszuloten.
Nächste Schritte
Der Beschluss der Kommission, die Gegenmaßnahmen gegen die USA von 2018 und 2020 wieder einzuführen, tritt unverzüglich am 1. April in Kraft.
Das von der Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle eingeleitete Verfahren läuft nach der Durchsetzungsverordnung der EU ab. Die US-Maßnahme wird effektiv als Schutzmaßnahme betrachtet. Als erster Schritt wird hierbei bis zum 26. März eine zweiwöchige Konsultation der Interessenträger durchgeführt. Auf der Grundlage der eingegangenen Beiträge wird die Kommission ihren Vorschlag für Gegenmaßnahmen fertigstellen und die Mitgliedstaaten im sogenannten Ausschussverfahren konsultieren. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, strebt die Kommission an, den Rechtsakt zur Einführung der Gegenmaßnahmen bis Mitte April in Kraft treten zu lassen.
Hintergrund
Im Juni 2018 führte die US-Regierung während der ersten Amtszeit von Präsident Trump Zölle auf europäische Stahl- und Aluminiumexporte im Wert von 6,4 Mrd. EUR* (8 Mrd. EUR auf der Grundlage der Handelsströme und Werte von 2024) ein. Im Januar 2020 folgten weitere Zölle auf EU-Exporte bestimmter abgeleiteter Stahl- und Aluminiumerzeugnisse im Wert von rund 40 Mio. EUR. Als Reaktion führte die EU im Juni 2018 Gegenmaßnahmen gegen US-Exporte in die EU im Wert von 2,8 Mrd. EUR* ein (eine ähnliche Reaktion folgte auf die US-Zölle von 2020). Die verbleibenden Ausgleichsmaßnahmen auf Exporte im Wert von bis zu 3,6 Mrd. EUR* hätten am 1. Juni 2021 in Kraft treten sollen. Nach Gesprächen mit den USA über ein System mit Zollkontingenten für EU-Exporteure hat die EU diese Maßnahmen bis zum 31. März 2025 ausgesetzt, um der Ausarbeitung einer langfristigen Lösung Zeit zu geben.
Am 10. Februar 2025 kündigten die USA an, Zölle in Höhe von 25 % auf Importe von Stahl, Aluminium und abgeleiteten Produkten einzuführen. Präsidentin von der Leyen warnte umgehend, dass solche Zölle „schlecht für Unternehmen und noch schlechter für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind“ und eine entschlossene, verhältnismäßige Reaktion Europas nach sich ziehen würden.
Die US-Zölle von bis zu 25 % gelten für Stahl und Aluminium im industriellen Bereich, andere Halbfertigerzeugnisse und Fertigerzeugnisse aus Stahl und Aluminium sowie daraus abgeleitete kommerzielle Produkte (von Maschinenteilen bis hin zu Stricknadeln) und damit für EU-Exporte in die USA im Wert von bis zu 26 Mrd. EUR.
*Die Werte sind in den jeweiligen Preisen von damals angegeben.
Quelle: Europäische Kommission l Pressemitteilung vom 12.03.2025