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Samstag, 22. März 2025

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30 Jahre Unionsbürgerschaft mit verstärkten Rechten

22. März, 2025

Zum 30. Jahrestag der Unionsbürgerschaft hat die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Rechte der EU-Bürger vorgelegt. Sie stärken das Recht auf Freizügigkeit, die wirksame Teilnahme an demokratischen Prozessen und den konsularischen Schutz bei Reisen außerhalb der EU.

Diese Maßnahmen werden

  • Unterstützung der nationalen Behörden bei der korrekten Anwendung von Vorschriften über die Freizügigkeit innerhalb der EU, einschließlich derjenigen für Regenbogenfamilien
  • Gewährleistung eines besseren und leichteren Schutzes für EU-Bürger bei Reisen außerhalb der EU durch Vereinfachung der Verfahren und bestmögliche Nutzung der EU-Delegationen und nationalen Botschaften sowie Koordinierung der Reiseberatung zwischen den EU-Mitgliedstaaten 
  • die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am Wahlprozess weiter zu verbessern und eine Reihe von E-Voting-Praktiken aus allen EU-Ländern bereitzustellen, um die Ausübung des Wahlrechts in der EU zu fördern.

Die Kommission hat auch den Bericht über die Unionsbürgerschaft 2023 veröffentlicht, der einen Überblick über die seit 2020 ergriffenen bürgerschaftspolitischen Initiativen der EU und die Ergebnisse einer EU-Umfrage zu Bürgerschaft und Demokratie gibt, aus der hervorgeht, dass sich 50 % der Befragten über ihre Rechte der Unionsbürgerschaft gut informiert fühlen.

Die Unionsbürgerschaft, die 1993 mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt wurde, ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft und gibt den Bürgern der EU-Länder zusätzliche Rechte und Vorteile, wie Nichtdiskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, die Freiheit, sich in einem anderen EU-Land zu bewegen und aufzuhalten, sowie das Stimmrecht bei Kommunal- und Europawahlen, wenn sie im Ausland leben und andere.

Autor: Generaldirektion Kommunikation (Europäische Kommission)

Dieser Beitrag wurde von der Europäischen Kommission bereitgestellt und unter der Lizenz Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) veröffentlicht. Die Rechte an den Inhalten verbleiben beim ursprünglichen Herausgeber.